Meningokokken sind Bakterien, die eine schwere Hirnhautentzündung und eine Blutvergiftung (Sepsis) mit auch tödlichem Ausgang hervorrufen können.
In Deutschland wird die Mehrzahl der Erkrankungen durch Erreger der Serogruppe B (ca. 60%) und seltener der Serogruppe C, W und Y (jeweils ca. 10-15%) verursacht.
Die Impfung gegen Meningokokken C wird durch die STIKO für Kinder im 2. Lebensjahr empfohlen. Seit dem 18.1.2024 wird die Impfung gegen Meningokokken B für alle Kinder ebenfalls empfohlen (im Alter von 2,4 und 12 Monaten; Nachholimpfungen bis zum 5. Geburtstag).
Impfstoffe gegen Meningokokken der Gruppen ACWY sind in Deutschland zugelassen und verfügbar.
Bislang gibt es für die ACWY-Impfung keine generelle Impfempfehlung durch die STIKO.
Einige Krankenkassen erstatten jedoch die Kosten.
Je nach Impfstoff und Alter bei Beginn der Impfserie sind ein bis drei Impfdosen notwendig.
Impfungen gegen FSME und Hepatitis A sind vor Reisen in entsprechende Risikogebiete ab dem ersten Geburtstag möglich.
Wenn Sie eine Beratung zu den genannten Impfungen oder auch weiteren Reiseimpfungen wünschen, sprechen Sie uns bitte an!
Bereits im Juni hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Immunisierung mit Nirsevimab für alle Neugeborenen und Säuglinge empfohlen, um sie in ihrer ersten RSV-Saison zu schützen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) kritisiert, dass der Anspruch dieser Kinder auf den neuen Impfstoff immer noch nicht umgesetzt wurde. Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Ab diesem Monat sollen wir Kinderund Jugendärzt*innen damit beginnen, alle Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, mit Nirsevimab zu impfen. Dabei sprechen wir von mehreren hunderttausend zusätzlichen Patientenkontakten in unseren Praxen. Dazu kommen alle Neugeborenen, die ab September geboren werden. Bis heute fehlt uns aber hierfür die rechtliche Grundlage.“ Der BVKJ-Präsident zeigt sich unzufrieden mit dem Verfahrensablauf. „Das Thema wurde vom BMG leichtfertig verschleppt. Schon seit über einem Jahr steht fest, dass wir eine rechtliche Umsetzung brauchen, um unsere kleinsten Kinder mit dem RSV-Impfstoff vor schlimmen Krankheitsverläufen schützen zu können. Das ist wichtig, weil so weniger Babys auf der Intensivstation landen. Wir hatten Jahre, in denen Kinderkrankenhäuser und Praxen die Versorgung der erkrankten Säuglinge nicht gewährleisten konnten. Als der Referentenentwurf der Rechtsverordnung dann endlich kam, war dieser offenbar von großer Unkenntnis geprägt. Das BMG hat sich angemaßt, unsere Impf- und Beratungsleistung zum Nulltarif regeln zu können, obwohl es für die Regelung der Vergütung keine gesetzliche Befugnis hat. Selbst wenn diese Fehler jetzt berichtigt werden, kommt die Verordnung viel zu spät, als dass wir uns in den Praxen darauf einstellen könnten. Wir haben einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, der nur mit ausreichender personeller und zeitlicher Unterstützung sowie einer angemessenen Vergütung bewältigt werden kann. Eine ganze Impfsaison wird ohne Not gefährdet.“ Der BVKJ geht nicht davon aus, dass ein hoher Anteil der Neugeborenen und Säuglingen in diesem Herbst und Winter vor einer RSV-Infektion geschützt werden kann. „Solange die Vergütung nicht gewährleistet ist, können wir die Impfung nur als private Leistung abrechnen. Das bedeutet, dass die Eltern den Impfstoff in der Apotheke selbst besorgen und die Behandlung aus der eigenen Tasche vorstrecken müssen, bevor sie die Ausgaben bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können. Wir wissen alle, dass so ein Prozedere vor allem sozial schwächere Familien überfordern und dazu führen wird, dass viele Kinder ungeschützt bleiben.“
Kontakt: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) Mielenforster Straße 2, 51069 Köln Telefon: 0221/68909‐0 E-Mail: info@bvkj.de Internet: www.bvkj.de
Präsident: Dr. Michael Hubmann Bundespressesprecher*innen: Jakob Maske Dr. Tanja Brunnert Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit unter: www.kinderaerzte-im-netz.de
Diese und weitere Informationen finden Sie unter DGKJ-Elterninformationen - Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
Forschungsinstitut für Kinderernährung: www.fke-do.de
Kinderärzte im Netz: www.kinderaerzte-im-netz.de
Ständige Impfkommission des Robert-Koch Instituts:
http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html
Apothekennotdienst: http://www.apotheken.de/notdienste/
Giftnotrufzentrale Bonn: http://www.gizbonn.de/272.0.html
Liebe PatientInnen,
am 25.05.2018 trat die neue Datenschutz- Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft.
In unserer Praxis wird der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst genommen.
Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder das Geburtsdatum werden ausschließlich in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Datenschutzrecht erhoben und genutzt.
Die Daten werden nur gespeichert, wenn sie aktiv übermittelt werden.
Kontaktdaten, die im Rahmen von Anfragen angegeben werden, werden ausschließlich für die Korrespondenz verwendet.
Nachfolgend im PDF Dokument finden Sie die in den Wartebereichen ausgehängte und am Tresen ausliegende Patienteninformation zum Datenschutz.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.